Aus dem Wort selbst ergibt sich bereits, dass sich das Kaufrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer beschäftigt. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sind in §§ 433 BGB zu finden, die jedoch auch hier nicht alle zwingend sind. Vom Gesetz kann nämlich durch Kaufvertrag abgewichen werden. Gegenstand des Kaufvertrages können bewegliche Gegenstände, unbewegliche Sachen (Grundstücke) sein, aber auch Rechte, wie z. B. Forderungen u. a.
Die häufigsten Probleme tauchen insbesondere dann auf, wenn die Kaufsache Mängel aufweist. Die Käufer stellen sich sodann die Frage, ob sie Reparatur oder die Lieferung einer neuen Sache verlangen dürfen, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten können (Gewährleistungsrechte bzw. Mängelrechte).
Bei Kaufverträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (Verbrauchsgüterkauf) geltend insbesondere die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB, die es dem Unternehmer vor allem untersagen, von den die Verbraucher schützenden kaufrechtlichen gesetzlichen Vorschriften durch Vertrag abzuweichen. Dies gilt jedoch natürlich nur dann, wenn die Abweichung zum Nachteil des Verbrauchers erfolgt.
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Es existieren zahlreiche Vertragsarten, die hier abschließend nicht aufgezählt werden können. Zu den wichtigsten und in der Praxis sehr oft vorkommenden Vertragsarten gehören folgende Verträge:
u. v. m. Es kommt oft vor, dass es im Rahmen dieser Verträge zu Problemen kommt, die meist nur mithilfe eines Rechtsanwalts gelöst werden können. Fragen, die hierbei auftauchen können, sind vielfätig. Ist der Vertrag überhaupt wirksam? Kann ich mich vom Vertrag lösen? Bin ich überhaupt zur Vertragserfüllung verpflichtet? Kann ich Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen? Wie gestalte ich einen der o. g. Verträge? Ich berate und vertrete Sie gern bei Problemen, die bei den aufgezählten Verträgen entstehen. Oder Sie wünschen die Gestaltung eines o. g. Vertrages? Hier bin ich Ihnen gerne behilflich.
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